Urteil des BGH vom 15.02.2005 zum Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwandes bei Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 172/04 Verkündet am: 15. Februar 2005 Böhringer-Mangold, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 249 Hb Übersteigt der Kraftfahrzeugschaden den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, können dem Geschädigten Reparaturkosten, die über dem Wiederbeschaffungsaufwand des Fahrzeugs liegen, grundsätzlich nur dann zuerkannt … Urteil des BGH vom 15.02.2005 zum Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwandes bei Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert weiterlesen